Dr. Christoph Nickolaus

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Magister iuris

Spezialgebiete

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Rechtspsychologie
  • Allgemeines Strafrecht

VITA

Dr. Christoph Nickolaus ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Wiesbaden. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und in der Rechtspsychologie. Darüber hinaus berät und verteidigt er bundesweit im Bereich des allgemeinen Strafrechts.

Rechtsanwalt Dr. Christoph Nickolaus studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, an der Universität Speyer und an der University of the West of England, Bristol (UK). Dort erwarb er den rechtsvergleichenden Abschluss Magister iuris. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er in Mainz ab. Das Referendariat absolvierte er im Landesgerichtsbezirk Bad Kreuznach.

Das von Herrn Prof. Dr. Dr. Brettel betreute Dissertationsvorhaben des Herrn Dr. Nickolaus untersuchte, ob der psychologische Ankereffekt bei Richtern wahrnehmbar ist und ob er einen Verstoß gegen den Anspruch auf die Durchführung des fairen Strafverfahrens darstellt.

Im Jahre 2021 verlieh ihm der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung die Berechtigung, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Als ehemaliger Leistungssportler im Kunstradfahren (Europameister, Deutscher Meister, 13-facher Rheinland-Pfalz-Meister) zeichnet sich Dr. Christoph Nickolaus durch Disziplin, Zielstrebigkeit und Entschlossenheit aus, die er in seine Tätigkeit als Rechtsanwalt einbringt.

Herr Dr. Nickolaus ist seit dem Jahre 2010 in der Kanzlei Traut tätig.

 

AUSZEICHNUNGEN

2021, 2022, 2023, 2024

Handelsblatt – Best Lawyers: „Anwälte der Zukunft“ / seit 2023 „ONES TO WATCH
Kategorien: Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht.

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FORSCHUNG UND LEHRE

Im Bereich der Forschung und Lehre engagiert sich Herr Dr. Nickolaus seit 2018 als freier Mitarbeiter am Lehrstuhl Brettel für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht, einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht.

Darüber hinaus war er im Spring Term 2022 als Dozent im Strafprozessrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht tätig.

 

VORTRÄGE

Dokumentation der Hauptverhandlung aus Strafverteidigerperspektive – aktuelle Entwicklungen
21.06.2023, Vortrag im Rahmen des Wahlpflichtmoduls „Aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht“ an der Deutschen Hochschule der Polizei

Dokumentation des Strafverfahrens – Defizite und Chancen
28.05.2022, Strafverteidigerjahr 2022 – auftakt: Dokumentation des Strafverfahrens

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Ausgewählte Praxisprobleme zu Covid-19 (Co-Organisation und Moderation)
02.07.2020, Webkonferenz Wirtschaftsstrafrecht, WisteV e.V.

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Ankereffekte bei der Verständigung nach § 257c StPO?
07.07.2018, 54. Kolloquium der Südwestdeutschen und Schweizerischen Kriminologischen Institute und Lehrstühle
Zusammenfassung in: Beisel/Dölling/Brettel MschrKrim 2019, 163 (167).

 

AUSGEWÄHLTE PUBLIKATIONEN

Dr. Christoph Nickolaus
Dokumentation der Hauptverhandlung aus Strafverteidigerperspektive
Nickolaus ZRP 2023, 49 ff.

Dr. Christoph Nickolaus
Die Abwertung zwingender Vorschriften zu bloßen Ordnungsvorschriften – Eine rechtshistorische Analyse am Beispiel von § 258 Abs. 1 StPO
Nickolaus NK 2022, 476 ff.

Marcus Traut; Dr. Christoph Nickolaus
Audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung – Die Zeit ist reif
Traut/Nickolaus StraFo 2022, 55 ff.

Dr. Christoph Nickolaus
Ankereffekte im Strafprozess – Verstoß gegen das Prinzip des fairen Verfahrens?
Nomos Verlag 2018; Das Werk ist Teil der Reihe: Schriften zur Rechtspsychologie, Band 2.

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