Rechtsgebiete

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht beinhaltet die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), innerhalb dessen die individuelle Strafverteidigung den Kernbereich der Verteidigertätigkeit darstellt. Diese beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft das Vorliegen von strafbaren Handlungen, zumindest eines Anfangsverdachts, prüft. Bereits hier sind, insbesondere bei Durchsuchungen oder in Strafbefehlsverfahren, Verteidigermaßnahmen dringend geboten; ebenso nach Erhebung der Anklage, wenn das zuständige Gericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft prüft. Der mit dem Strafrecht wohl am häufigsten verbundene Verfahrensabschnitt – das Hauptverfahren – markiert nicht selten den öffentlichkeitswirksamen Höhepunkt einer strafrechtlichen Verteidigung und stellt besondere Herausforderungen dar.

Daneben führt die Kanzlei Traut auch Nebenklagevertretungen. Als Nebenkläger ist es dem Geschädigten möglich, sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen und aktiv an dem Strafprozess teilzunehmen. Die Vorteile sind etwa das Recht während der gesamten Verhandlung anwesend zu sein, Fragen und Anträge zu stellen, Auskünfte und Abschriften aus der Akte zu erhalten und Rechtsmittel einzulegen, wenn etwa der Angeklagte nach Auffassung des Geschädigten zu Unrecht freigesprochen wurde oder eine zu geringe Strafe ausgesprochen wurde.

Unabhängig davon kann für Privatpersonen oder Firmen eine qualifizierte Prozessbeobachtung, beispielsweise für die Einschätzung von Beweissituationen oder ein etwaiges Regressverfahren, sinnvoll sein. Von der Beratung bis zur Durchführung bietet die Kanzlei Traut dies an.

Auch als unbeteiligter Dritter ist es möglich, zu einer Befragung bei der Polizei oder vor Gericht geladen zu werden. In der Eigenschaft als Zeuge ist es dem Laien häufig unklar, wann eine Frage zu beantworten oder das Verweigern der Aussage statthaft ist oder wie er sich im Allgemeinen verhält. In diesen Fällen wird die Kanzlei Traut beratend als Zeugenbeistand tätig.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Traut stellen das Wirtschaftsstrafrecht sowie das Steuerstrafrecht dar.

Das Steuerstrafrecht erfasst alle Straftaten, die gegen gesetzlich sanktionierte, das Steuerrecht betreffende Handlungen wie die Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung verstoßen, das vor allem von Blankettgesetzen geprägt ist. Da solche auf Tatbestandsmerkmale oder Rechtsfolgen anderer Normen verweisen, sind Fälle in diesem Bereich von einer hohen Komplexität geprägt und erfordern ein präzises Arbeiten und ein vertieftes Verständnis der Materie.

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Sachverhalte im Bereich der Wirtschaftskriminalität, welche insbesondere eine Auflistung in § 74c GVG erfahren. Neben den Kernbereichen des Wirtschaftsstrafrechts, den Betrugs- und Untreuetaten, wird darüber hinaus die Beratung und Vertretung in den Bereichen Korruptionsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht sowie dem Bank- und Kapitalmarktstrafrecht durchgeführt.

Neben der Individualverteidigung ist in beiden Bereichen insbesondere die vorbeugende Beratung (siehe Compliance und Internal Investigations) ein Schwerpunkt der Kanzlei Traut. Hierzu gehört ebenso die Beratung und Vertretung im Bereich von strafbefreienden Selbstanzeigen.

Arzt- und Medizinstrafrecht

Das Arzt- und Medizinstrafrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Beratung und Verteidigung.

Das Medizinstrafrecht umfasst das gesamte Gesundheitswesen. Das Arztstrafrecht befasst sich neben der etwaigen Strafbarkeit von ärztlichen Heileingriffen und Behandlungsfehlern auch mit dem Vorwurf des Betruges gemäß § 263 StGB aus Honorarrechnungen gegenüber Krankenkassen und privaten Versicherungen, aber auch mit den Vorwürfen der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, was sich aus der Einfügung der §§ 299 a und 299 b StGB, durch die der Gesetzgeber den lauteren Wettbewerb im Gesundheitswesen schützen mag, ergibt.

Die Kanzlei Traut berät und vertritt hier in jedem Verfahrensabschnitt. Neben der Vertretung von Ärzten stellt die Beratung von Verbänden, kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern, aber auch von Herstellern medizinischer Produkte einen Schwerpunkt der Kanzlei Traut dar.

Arbeits-, Berufs- und Disziplinarstrafrecht

Im Bereich des Arbeitsstrafrechts sind Sachverhalte gegenständlich, die einen normenspezifischen Bezug zu Arbeitsverhältnissen aufweisen. Diese Tatbestände beschränken sich nicht auf die Normen des StGB, sondern finden Behandlung in arbeits-, sozial- oder steuerrechtlichen Vorschriften. Die Komplexität der Zusammenhänge erfordert ein akkurates Herangehen an die strafrechtlichen Vorwürfe.

Eng damit verwandt ist das Berufsstrafrecht, das sich mit dem Berufsrecht der freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auseinandersetzt. Hiergegen ist das Disziplinarstrafrecht abzugrenzen, das Bedeutung bei Dienstvergehen von Beamten hat und seine Regelung im Bundesdisziplinargesetz findet. Für Soldaten findet das militärische Disziplinarrecht Anwendung, das im Wehrstrafgesetz seine Regelung findet.

Compliance und Internal Investigations

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeiten der Kanzlei Traut stellt die vorbeugende strafrechtliche Beratung von Unternehmen dar. Bei Compliance und Internal Investigations sind externe Partner mit Spezialisierung auf diese Fachgebiete nicht mehr wegzudenken.

Unter Compliance wird die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmerischen Richtlinien durch den Vorstand verstanden, wobei hierzu auch der präventive Aufbau von neuen unternehmerischen Standards und Anforderungen gehört. Die Schaffung solcher Compliance-Strukturen ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, wie die immer strengeren gesetzlichen Anforderungen dokumentieren.

Internal Investigations sind unternehmensinterne Untersuchungen, die Verdachtsfälle von Straftaten im eigenen Unternehmen aufdecken und beheben.

Revisionsrecht

Die Revision stellt ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der Tatsacheninstanz dar und dient der Überprüfung der Entscheidung auf Rechtsfehler. Gestützt werden kann die Revision auf die Verletzung materiellen oder formellen Rechts, wobei alle Urteile überprüft werden können, die nicht selbst Revisionsurteile sind. Die Geltendmachung solcher Fehler im Bereich des Verfahrens oder Gesetzesanwendung erfordert fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung sowie der materiellen und prozessualen Gesetzeslage, da an erfolgreiche Revisionen hohe Anforderungen gestellt werden. Durch die regelmäßige Vertretung in Revisionsverfahren verfügt die Kanzlei Traut hier über langjährige Erfahrung.

Ombudsmann

Ein Ombudsmann fungiert als eine neutrale Schiedsperson innerhalb von Organisationen. In dieser Eigenschaft ist er eine neutrale und vertrauliche Anlaufstelle für Mitarbeiter, um beispielsweise Verdachtsfälle melden zu können oder interne Beschwerden schnell und unbürokratisch zu lösen. Rechtsanwalt Traut besitzt langjährige Erfahrung als Ombudsmann und unterliegt in dieser Eigenschaft der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und besitzt ein Aussageverweigerungsrecht, wodurch die Identität der anvertrauenden Mitarbeiter stets gewährleistet ist.

Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht beinhaltet alle Strafvorschriften, die zum Schutz der Umwelt dienen, wobei hauptsächlich die §§ 324 ff. StGB relevant sind. Es erfasst insbesondere die Bereiche Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Emissionsschutz, Strahlenschutz und Schutz vor unsachgemäßem Umgang.

Sowohl im Kern- als auch im Nebenstrafrecht gibt es zahlreiche Vorschriften, die Gewässer-, Boden- und Luftverschmutzung sanktionieren. Anlagenbetreiber sind einer Vielzahl von Vorschriften unterworfen, wobei sie bei Verstößen im Umgang mit gefährlichen Abfällen oder dem Betreiben von Anlagen ohne Genehmigungen Sanktionen aus dem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht zu erwarten haben. Auch ist denkbar, dass Gewinnabschöpfungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Medien- und Internetstrafrecht

Das Medien- und Internetstrafrecht umfasst alle Straftaten, die bei der Nutzung von Medien oder dem Internet begangen werden. Während einige spezielle Tatbestände explizit im StGB kodifiziert sind, wie etwa der Computerbetrug nach § 263a StGB oder die Datenveränderung nach § 303a StGB, betrifft der Großteil der Straftaten Delikte, die schlicht mithilfe von Medien oder dem Internet begangen werden. Zu denken ist beispielsweise an Beleidigungsdelikte in den sozialen Medien. Eine Verschiebung der klassischen Delikte in das Internet oder Medien ist die Folge. Auch die durch die Verfolgungsbehörden durchgeführte Onlinedurchsuchung, die etwa E-Mail-Nachrichten sicherstellen soll, gehört hierzu. Gerade in diesem Bereich kann eine Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit für den Ausgang eines Strafverfahrens von großer Bedeutung sein.

Sportrecht

Die Kanzlei Traut berät und vertritt im Bereich des Sportrechts, insbesondere des Sportstrafrechts.

Dies umfasst neben Compliance-Beratungen von Verbänden und Vereinen auch die individuelle Beratung und Vertretung von Sportlern, etwa im Rahmen von Disziplinarverfahren vor Verbands- oder Sportgerichten.

Im Bereich des Profisportes, des Sponsorings und bei Sportwetten hat das Steuerrecht oft besondere Bedeutung. Hier und im Steuerstrafrecht besitzt die Kanzlei Traut eine langjährige Expertise.

Dr. Christoph Nickolaus, der als ehemaliger Leistungssportler (Europameister, Deutscher Meister, 13-facher Rheinland-Pfalz-Meister) sämtliche Facetten des Sports kennt, berät auch zu Fragen des Anti-Doping-Gesetzes und des Wettbetruges.

Die Kanzlei Traut fördert den Volleyball-Bundesligisten VC Wiesbaden. Insbesondere wird in der Saison 2021/2022 die Spielerin Pia Leweling unterstützt.