Wirtschaftsstrafrecht in Wiesbaden

Einen wichtigen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Traut stellt das Wirtschaftsstrafrecht dar.

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Sachverhalte im Bereich der Wirtschaftskriminalität, welche insbesondere eine Auflistung in § 74c GVG erfahren. Neben den Kernbereichen des Wirtschaftsstrafrechts, den Betrugs- und Untreuetaten, wird darüber hinaus die Beratung und Vertretung in den Bereichen Korruptionsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht sowie dem Bank- und Kapitalmarktstrafrecht durchgeführt.

Neben der Individualverteidigung ist insbesondere die vorbeugende Beratung (siehe Compliance und Internal Investigations) ein Schwerpunkt der Kanzlei Traut.