
Medien- und Internetstrafrecht
Das Medien- und Internetstrafrecht umfasst alle Straftaten, die bei der Nutzung von Medien oder dem Internet begangen werden. Während einige spezielle Tatbestände explizit im StGB kodifiziert sind, wie etwa der Computerbetrug nach § 263a StGB oder die Datenveränderung nach § 303a StGB, betrifft der Großteil der Straftaten Delikte, die schlicht mithilfe von Medien oder dem Internet begangen werden. Zu denken ist beispielsweise an Beleidigungsdelikte in den sozialen Medien. Eine Verschiebung der klassischen Delikte in das Internet oder Medien ist die Folge. Auch die durch die Verfolgungsbehörden durchgeführte Onlinedurchsuchung, die etwa E-Mail-Nachrichten sicherstellen soll, gehört hierzu. Gerade in diesem Bereich kann eine Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit für den Ausgang eines Strafverfahrens von großer Bedeutung sein.