
Revisionsrecht
Die Revision stellt ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der Tatsacheninstanz dar und dient der Überprüfung der Entscheidung auf Rechtsfehler. Gestützt werden kann die Revision auf die Verletzung materiellen oder formellen Rechts, wobei alle Urteile überprüft werden können, die nicht selbst Revisionsurteile sind. Die Geltendmachung solcher Fehler im Bereich des Verfahrens oder Gesetzesanwendung erfordert fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung sowie der materiellen und prozessualen Gesetzeslage, da an erfolgreiche Revisionen hohe Anforderungen gestellt werden. Durch die regelmäßige Vertretung in Revisionsverfahren verfügt die Kanzlei Traut hier über langjährige Erfahrung.