
Umweltstrafrecht
Das Umweltstrafrecht beinhaltet alle Strafvorschriften, die zum Schutz der Umwelt dienen, wobei hauptsächlich die §§ 324 ff. StGB relevant sind. Es erfasst insbesondere die Bereiche Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Emissionsschutz, Strahlenschutz und Schutz vor unsachgemäßem Umgang.
Sowohl im Kern- als auch im Nebenstrafrecht gibt es zahlreiche Vorschriften, die Gewässer-, Boden- und Luftverschmutzung sanktionieren. Anlagenbetreiber sind einer Vielzahl von Vorschriften unterworfen, wobei sie bei Verstößen im Umgang mit gefährlichen Abfällen oder dem Betreiben von Anlagen ohne Genehmigungen Sanktionen aus dem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht zu erwarten haben. Auch ist denkbar, dass Gewinnabschöpfungsmaßnahmen durchgeführt werden.