
Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht beinhaltet die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), innerhalb dessen die individuelle Strafverteidigung den Kernbereich der Verteidigertätigkeit darstellt. Diese beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft das Vorliegen von strafbaren Handlungen, zumindest eines Anfangsverdachts, prüft. Bereits hier sind, insbesondere bei Durchsuchungen oder in Strafbefehlsverfahren, Verteidigermaßnahmen dringend geboten; ebenso nach Erhebung der Anklage, wenn das zuständige Gericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft prüft. Der mit dem Strafrecht wohl am häufigsten verbundene Verfahrensabschnitt – das Hauptverfahren – markiert nicht selten den öffentlichkeitswirksamen Höhepunkt einer strafrechtlichen Verteidigung und stellt besondere Herausforderungen dar.
Daneben führt die Kanzlei Traut auch Nebenklagevertretungen. Als Nebenkläger ist es dem Geschädigten möglich, sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen und aktiv an dem Strafprozess teilzunehmen. Die Vorteile sind etwa das Recht während der gesamten Verhandlung anwesend zu sein, Fragen und Anträge zu stellen, Auskünfte und Abschriften aus der Akte zu erhalten und Rechtsmittel einzulegen, wenn etwa der Angeklagte nach Auffassung des Geschädigten zu Unrecht freigesprochen wurde oder eine zu geringe Strafe ausgesprochen wurde.
Unabhängig davon kann für Privatpersonen oder Firmen eine qualifizierte Prozessbeobachtung, beispielsweise für die Einschätzung von Beweissituationen oder ein etwaiges Regressverfahren, sinnvoll sein. Von der Beratung bis zur Durchführung bietet die Kanzlei Traut dies an.
Auch als unbeteiligter Dritter ist es möglich, zu einer Befragung bei der Polizei oder vor Gericht geladen zu werden. In der Eigenschaft als Zeuge ist es dem Laien häufig unklar, wann eine Frage zu beantworten oder das Verweigern der Aussage statthaft ist oder wie er sich im Allgemeinen verhält. In diesen Fällen wird die Kanzlei Traut beratend als Zeugenbeistand tätig.