Außenwirtschaftsverordnung und Außenwirtschaftsgesetz

Die Kanzlei Traut berät zum deutschen Außenwirtschaftsrecht, insbesondere zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Anforderungen an Meldepflichten im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr steigen permanent.

Die Kanzlei Traut prüft, ob für Transaktionen, Beteiligungen oder jegliche Zahlungstransfers Meldepflichten nach AWV oder AWG bestehen.

Ordnungswidrigkeitenverfahren bei etwaigen Verstößen gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften führt die Kanzlei Traut ebenso.

Außerdem erstellt sie Selbstanzeigen nach AWV zur Abwendung von Bußgeldern. Compliance Managementsysteme prüft und errichtet die Kanzlei Traut exakt zu diesen Anforderungen.