
Arbeits-, Berufs- und Disziplinarstrafrecht
Im Bereich des Arbeitsstrafrechts sind Sachverhalte gegenständlich, die einen normenspezifischen Bezug zu Arbeitsverhältnissen aufweisen. Diese Tatbestände beschränken sich nicht auf die Normen des StGB, sondern finden Behandlung in arbeits-, sozial- oder steuerrechtlichen Vorschriften. Die Komplexität der Zusammenhänge erfordert ein akkurates Herangehen an die strafrechtlichen Vorwürfe.
Eng damit verwandt ist das Berufsstrafrecht, das sich mit dem Berufsrecht der freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auseinandersetzt. Hiergegen ist das Disziplinarstrafrecht abzugrenzen, das Bedeutung bei Dienstvergehen von Beamten hat und seine Regelung im Bundesdisziplinargesetz findet. Für Soldaten findet das militärische Disziplinarrecht Anwendung, das im Wehrstrafgesetz seine Regelung findet.