
Arzt- und Medizinstrafrecht
Das Arzt- und Medizinstrafrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Beratung und Verteidigung.
Das Medizinstrafrecht umfasst das gesamte Gesundheitswesen. Das Arztstrafrecht befasst sich neben der etwaigen Strafbarkeit von ärztlichen Heileingriffen und Behandlungsfehlern auch mit dem Vorwurf des Betruges gemäß § 263 StGB aus Honorarrechnungen gegenüber Krankenkassen und privaten Versicherungen, aber auch mit den Vorwürfen der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, was sich aus der Einfügung der §§ 299 a und 299 b StGB, durch die der Gesetzgeber den lauteren Wettbewerb im Gesundheitswesen schützen mag, ergibt.
Die Kanzlei Traut berät und vertritt hier in jedem Verfahrensabschnitt. Neben der Vertretung von Ärzten stellt die Beratung von Verbänden, kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern, aber auch von Herstellern medizinischer Produkte einen Schwerpunkt der Kanzlei Traut dar.